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Was ist bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber zu beachten?
Darstellung der Bewertung anhand von Praxisbeispielen
[i]infoCenter „Geldwerter Vorteil“ NWB SAAAB-05662 Geht es um die Gestellung von Mahlzeiten der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer, ist in den meisten Fällen vom sog. Kantinenessen die Rede. D. h. der Arbeitgeber gibt den Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich im Unternehmen in einer Kantine zu verpflegen. Allerdings ist das nicht die einzige Möglichkeit, die Arbeitgeber nutzen, um ihren Arbeitnehmern eine Mahlzeit zur Verfügung zu stellen. Neben Mahlzeiten in der Kantine kann der Arbeitgeber auch während einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zur Verfügung stellen. Oder der Arbeitgeber hat keine eigene Kantine, gibt den Arbeitnehmern aber Essenmarken für ein Restaurant. Aber auch bei einer Bewirtung von Geschäftsfreunden werden Arbeitnehmer verpflegt. Die Gestellung von Mahlzeiten ist daher vielfältig. Dabei ist immer zu beachten, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine steuerpflichtige Mahlzeit gewährt. Ist dieses gegeben, muss der geldwerte Vorteil in der Entgeltabrechnung als Sachbezug berücksichtigt werden.
I. Mahlzeiten im ganz überwiegend betrieblichen Interesse
[i]Überwiegend betriebliches Interesse, ...In R 8.1 Abs. 8 Nr. 1 LStR werden die Mahlzeiten aufgezählt, die ganz überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Davon ist auszugehen, w...