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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Betriebliche Altersversorgung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff/Grundzüge

Die betriebliche Altersversorgung umfasst alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden sind. Sie ist im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) geregelt. Dies gilt auch im Beitrittsgebiet. Der Versorgungsanspruch entsteht nur bei Alter, Invalidität oder Tod. Eine Hilfe bei wirtschaftlicher Notlage fällt ebenso wenig unter die betriebliche Altersversorgung wie eine Überbrückungsbeihilfe, die bis zum Eintritt des Versorgungsfalls gezahlt wird. Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Bei jeder Form der Altersversorgung ist darauf zu achten, dass Diskriminierungsverbote nach dem AGG und dem TzBfG nicht verletzt werden. Das Verbot der Altersdiskriminierung wird allerdings nicht dadurch verletzt, dass in der Versorgungsordnung eine mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit bis zur Altersgrenze vorgeschrieben ist oder höchstens 40 Dienstjahre berücksichtigt werden. Wirksam ist auch eine Bestimmung, nach der Ansprüche nicht mehr erworben werden können, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Arbeit...

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