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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 1 vom Seite 6

Betriebliche Altersversorgung in der Praxis

Herausforderungen bei der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Raschid Bouabba

Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) unverzüglich umsetzen, denn die gesetzliche Übergangsfrist endete am und ein weiteres Verabsäumen der Erfüllung dieser Zuschusspflicht kann langfristig zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Was einfach klingt, bereitet einiges Kopfzerbrechen, wenn es an die betriebliche Umsetzung geht.

I. Kernpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll nicht mehr nur ausschließlich eine Domäne der Großunternehmen sein, sondern auch in KMU eine weitere Verbreitung erfahren. Ebenso sollen Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen besser erreicht werden. Um die bAV aus ihrer Nebenrolle bei der Altersversorgung herauszuholen, setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz vor allem auf die Tarifpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften). Kernpunkt des Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vertraglich vereinbaren, dass die einschlägigen Tarifverträge auch für sie gelten sollen.

1. Sozialpartnermodell mit reiner Beitragszusage

Die Tarif- b...

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