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Die betriebliche Altersversorgung
Formen der betrieblichen Altersversorgung und ihre Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung
Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung an. Sie ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Entgeltabrechnung und stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung und deren Behandlung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht fällt nach der Form der Anlage unterschiedlich aus.
Neben diesen Unterscheidungen ist auch die Finanzierung der Beiträge von Bedeutung. Die Beiträge, die der Arbeitgeber in die entsprechende Vorsorgeform einzahlt, sind entweder freiwillige Zahlungen, oder erfolgen auf Grundlage von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung. Bei der Entgeltumwandlung wird Entgelt des Arbeitnehmers in die jeweilige Altersversorgung eingezahlt. Die betriebliche Altersversorgung ist inzwischen ein wichtiger Entlohnungsbestandteil und trägt auch zur Attraktivität des Arbeitgebers bei.
I. Anspruch
Weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einer betrieblichen Altersversorgung. Der Gesetzgeber räumt jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ein. Der ...