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Bewertung | Einfamilienhäuser im Beitrittsgebiet
Die gleich lautenden Erlasse v. (BStBl 1991 I S. 968) i. d. F. v. (BStBl 1994 I S. 499) hinsichtlich der Bewertung von Einfamilienhäusern im Beitrittsgebiet ab wurden mit gleich lautenden Erlassen v. geändert. Grundstücksbelastungen, wie z. B. Grunddienstbarkeiten in Form des Wege-, Fenster- und Leitungsrechts können zu einer Ermäßigung des Gebäudenormalherstellungswerts führen. Denkmalschutzrechtliche Belastungen können durch einen Abschlag vom gekürzten Gebäudenormalherstellungswert berücksichtigt werden. Der gekürzte Gebäudenormalherstellungswert bzw. Restwert kann außerdem wegen denkmalschutzrechtlicher Belastungen ermäßigt werden. Ohne Einzelnachweis kann ein Abschlag von 5 % des gekürzten Gebäudenormalherstellungswerts bzw. Restwerts gewährt werden, wenn das gesamte Grundstück unter Denkmalschutz steht. Wird nachgewi...