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Änderung bei Preisklauseln
Bei Unternehmensgründungen oder -übernahmen müssen Wertsicherungsklauseln auf den „Prüfstand”, die in gewerblichen Miet- und Pachtverträgen den Miet- und Pachtzins regeln. In diesen Fällen sollten Sie für Wertsicherungsklauseln das neue Preisklauselgesetz beachten: Neben Detailänderungen ist neu geregelt, dass für sog. Indexklauseln keine Genehmigungspflicht mehr besteht (vgl. Jahn, ).