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Erbschaftsteuerreform ab 2009
Diese Reform bringt für Ihre Beratung von Unternehmensnachfolgen neue Regelungen. Bei einer Betriebsfortführung sind zwei Optionen vorgesehen:
Option A kommt in Frage, wenn das Verwaltungsvermögen max. 50 % des Betriebsvermögens beträgt: Der Erbe zahlt sofort Erbschaftsteuer auf 15 % des Unternehmenswerts. Der restliche Teil von 85 % wird verschont, wenn die Summen der Löhne von 7 Jahren (Haltefrist) mindestens 650 % der Anfangssumme erreichen. Maßgebend für die Anfangssumme ist der Durchschnitt der letzten fünf Jahre vor Eintritt des Erbfalls oder der Schenkung.
Option B ist möglich, wenn das Verwaltungsvermögen max. 10 % beträgt: Die Lohnsumme muss 10 Jahre lang im Schnitt mindestens die Anfangssumme erreichen (sog. 1.000 %-Regel). Dann wird ...