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BBB 1/2009 S. 5

„Sparpotenzial” der Mini-GmbH

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), also der sog. Mini-GmbH, ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags nur bis zu 148 € billiger: Die Notarielle Beurkundung kostet bei einer „klassischen” GmbH mit 25.000 € Stammkapital 168 € Gebühren (Einmann-GmbH: 84 €). Wird bei der Mini-GmbH die gesetzliche Mustersatzung verwandt (max. drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer), fällt nur die Mindestgebühr von 20 € an. Weitere Kosten für die Beurkundung der Bestellung der Geschäftsführer (Höhe: wie zuvor bei der Satzung) und der Gesellschafterliste (13 €) lassen sich bei der Mini-GmbH und auch der „klassischen” GmbH durch Verwendung der Mustersatzung sparen (alle Beträge plus 19 % USt).