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Verzinsung von Steuervergütungsansprüchen im Vorsteuervergütungsverfahren
Der Steuervergütungsanspruch nach § 18 Abs. 9 UStG 1993 i. V. mit §§ 59 ff. UStDV 1993 beruht auf einer „Festsetzung der Umsatzsteuer” i. S. des § 233a Abs. 1 Satz 1 AO und ist deshalb nach näherer Maßgabe des § 233a AO zu verzinsen. Dies entschied der (Kurzinfo StuB 2008 S. 892).
§ 18 Abs. 9 UStG 1993 regelt das Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Stpfl. (Vorsteuervergütungsverfahren).
Sachverhalt: Streitig war, ob die Vergütung von Vorsteuerbeträgen an ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ansässiges Unternehmen nach § 233a AO zu verzinsen ist. Die Klägerin ist ein in Österreich ansässiges Unternehmen und Gesamtrechtsnachfolgerin der... Ges.m.b.H. (C), welche ebenfalls in Österreich ansässig war. Die C beantragte beim Bundesamt für Finanzen (BfF) im April 1999 die Vergütung von Vorsteuerbeträgen i. H. von 256.000 DM für den Vergütungszeitraum von Januar bis März 1999.
Der gegen den Ablehnungsbescheid vom eingelegte Einspruch der C hatte Erfolg. Mit Änderungsbescheid vom wurde die Vergütung der Vorsteuerbeträge antragsgemäß festgesetzt. Im Oktober 2003 legte die C gegen diesen Bescheid mit der Begründung E...