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Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” (Schutzschirm für Arbeitsplätze)
Die Bundesregierung hat am ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Die Inhalte haben Eingang in den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” gefunden (BT-Drucks. 16/10930 vom ).
Folgende Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf:
Es wird zeitlich befristet für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens i. H. von maximal 25 % (2,5-fache der linearen AfA, maximal 25 %) eingeführt. Diese degressive Abschreibung soll für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gelten, die nach dem und vor dem angeschafft oder hergestellt werden. Eine Einführung einer degressiven Gebäudeabschreibung wird nicht erwogen.
Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird befristet für zwei Jahre die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert (durch Erhöhung der dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf 335.00...