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Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG
wirft neue Fragen auf
Steuerliche Verluste repräsentieren eine potenzielle Minderung einer positiven steuerlichen Bemessungsgrundlage und damit einer etwaigen Steuerlast des Steuerpflichtigen. Restriktionen des Verlustabzugs durch Steuergesetzgebung oder Finanzverwaltung sind daher wenig überraschend und kein Novum. Erhebliche Praxisrelevanz erfuhr in der Vergangenheit beispielsweise die sog. Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG a. F., die aufgrund ihres interpretationsbedürftigen Tatbestands ein steter Quell von Zweifelsfragen und damit von Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren war. Nicht zuletzt aus diesem Grund, aber auch als weitere Maßnahme zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung strich der Gesetzgeber diese Vorschrift mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und ersetzte sie durch eine gänzlich neu strukturierte Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften in § 8c KStG. Erfreulich schnell erarbeitete das BMF den Entwurf eines Anwendungserlasses zur Neuregelung, der am im Rahmen der Verbandsanhörung vorgestellt wurde, dessen Finalisierung sich jedoch infolge diverser überarbeitungsbedürftiger Aussagen hinzog. Der folgende Beitrag unterzieht das Anwendungsschreiben zu § 8c KStG v. einer...