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Wachstumsbeschleunigung durch den neuen § 8c KStG
Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften
Unter dem verheißungsvollen Namen „Wachstumsbeschleunigungsgesetz” (v. , BGBl 2009 I S. 3950) wurde das von der neuen Regierung im Koalitionsvertrag angekündigte steuerliche Sofortprogramm am vom Bundestag und am vom Bundesrat verabschiedet. Punktuell sollen ab 2010 die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen durch krisenentschärfende Maßnahmen verbessert werden. Für Körperschaften sind hierbei insbesondere die Änderungen im Bereich der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG zu erwähnen. Durch drei Korrekturen wird die mit der Unternehmensteuerreform 2008 eingeführte Vorschrift auf ein erträglicheres Maß zurückgeführt: Die bisher zeitlich befristete Sanierungsausnahme besteht dauerhaft fort. Ferner kommt durch die Konzernklausel eine weitere Ausnahme für bestimmte konzerninterne Beteiligungsveränderungen hinzu. Schließlich bleiben nach der neuen Verschonungsregelung die nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge erhalten, soweit sie die anteilig auf sie entfallenden stillen Reserven nicht übersteigen. Der folgende Beitrag beleuchtet diese grundsätzlich ab 2010 geltenden Neuerungen und zeigt auf, dass etliche ungeklärte Zweifelsfragen bestehen, deren Beant...