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Umsatzsteuer | Keine Durchschnittssatzbesteuerung für zugekaufte Produkte und Handelsware
(1) Der (pauschalen) Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG unterliegt nur die Veräußerung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte. (2) Dagegen ist die Veräußerung zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte sowie die Veräußerung sog. Handelswaren nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu besteuern (teilweise Änderung der Rechtsprechung). (3) Wegen der Notwendigkeit, § 24 UStG richtlinienkonform auszulegen, haben die im Ertragsteuerrecht entwickelten „Zukaufsgrenzen” keine Bedeutung für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung, wann ein Umsatz im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt wird.
Praxishinweise: Der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen „die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze”. ...