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BFH 29.03.2007 IV R 14/05, BBK 17/2007 S. 4707

Mitteilung des FA über den Beginn der Buchführungspflicht

Die Mitteilung des FA, mit der es den Steuerpflichtigen auf den Beginn der Buchführungspflicht ab dem folgenden Wirtschaftsjahr hinweist, ist auch dann wirksam, wenn zwischen ihrer Bekanntgabe und dem Beginn des folgenden Wirtschaftsjahrs weniger als ein Monat liegt. Mit seinem Urteil vom entschied der BFH über eine Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG, die den Beginn der Buchführungspflicht für Landwirte betrifft; das Urteil gilt aber gleichermaßen auch für die Mitteilung nach § 141 Abs. 2 AO, die den Beginn der Buchführungspflicht gewerblicher oder selbständiger Unternehmer regelt (vgl. hierzu Mücke, BBK Nr. 11/2007 F. 4 S. 2141, 2143, NWB PAAAC-45976).

Nach Auffassung des BFH ergibt sich aus dem Wortlaut des § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG (bzw. des § 141 Abs. 2 AO) nicht, dass die Mitteilung des FA mindestens einen Monat vor dem Beg...