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Steuerbarkeit der Entschädigung aus einer Praxis-Ausfallversicherung
Ansprüche eines Freiberuflers aus einer dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnenden Praxis-Ausfallversicherung erhöhen den Gewinn aus den selbständigen Einkünften, wenn die Versicherung nur zu einem geringen Teil dem Ausgleich krankheitsbedingter Kosten dient. Die bei krankheits- bzw. unfallbedingter Betriebsunterbrechung entstehenden Versicherungsleistungen bemessen sich nach den fortlaufenden Betriebskosten, so dass es sich um einen Versicherungstyp handelt, dessen Erstattungsleistung nicht von § 3 Nr. 1a EStG erfasst wird.