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BFH 12.07.2007 X R 34/05, NWB 35/2007 S. 269

Einkommensteuer | Einkünfteermittlung bei Umstellung von einem abweichenden Wirtschaftsjahr eines Gewerbetreibenden auf das Kalenderjahr

Im Veranlagungszeitraum der Umstellung von einem zulässigerweise abweichenden Wirtschaftsjahr eines Gewerbetreibenden auf das Kalenderjahr enden zwei Wirtschaftsjahre (letztes abweichendes Wirtschaftsjahr und Rumpfwirtschaftsjahr). Diese Grundsätze gelten nach dem NWB DAAAC-53156 für die Umstellung von einem unzulässigerweise gewählten abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr im Jahr der letzten noch änderbaren Veranlagung entsprechend. – Anmerkung: Das Ergebnis dieses Urteils erscheint zwingend. Die Klägerin hatte zwar von Anfang an Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; wegen der Bestandskraft der älteren Bescheide war jedoch insoweit noch von gewerblichen Einkünften und einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr auszugehen. Nicht überzeugend i...