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FG München 22.05.2007 13 K 1871/05 , NWB direkt 35/2007 S. 11

Kirchensteuer: Bekenntnissteuerpflicht in der jüdischen Glaubensgemeinschaft

Eine jüdische Emigrantin gibt mit ihrem unter Hinweis auf den Antisemitismus in Russland gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz kein Bekenntnis zur jüdischen Glaubensgemeinschaft ab. Die bloße Zahlung der vom Bekenntnissteueramt für frühere Jahre festgesetzten Bekenntnissteuer kann nicht als Willensäußerung gewertet werden, der jüdischen Religionsgemeinschaft anzugehören.