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Kirchensteuer: Bekenntnissteuerpflicht in der jüdischen Glaubensgemeinschaft
Eine jüdische Emigrantin gibt mit ihrem unter Hinweis auf den Antisemitismus in Russland gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz kein Bekenntnis zur jüdischen Glaubensgemeinschaft ab. Die bloße Zahlung der vom Bekenntnissteueramt für frühere Jahre festgesetzten Bekenntnissteuer kann nicht als Willensäußerung gewertet werden, der jüdischen Religionsgemeinschaft anzugehören.