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BFH 29.03.2007 IV R 72/02, NWB 35/2007 S. 269

Einkommensteuer | Gesellschafterbezogene Auslegung der Schuldzinsenhinzurechnung gem. § 4 Abs. 4a EStG 1999

Die Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999 ist bei Mitunternehmerschaften zwar gesellschafterbezogen zu bestimmen. Gleichwohl steht der sog. Mindestabzug nach Satz 5 der Vorschrift (jetzt Satz 4) nicht jedem Mitunternehmer in voller Höhe zu; er ist vielmehr entsprechend den Schuldzinsenanteilen der einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen ( NWB YAAAC-53162). Hierzu berichten wir in Kürze in der NWB. – Anmerkung: Der IV. Senat hat die gesellschaftsbezogene Auslegung der Schuldzinsenregelung durch die Finanzverwaltung zu Recht verworfen und damit eine umstrittene Frage geklärt, zugleich aber entschieden, dass der Mindestabzug (Sockelbetrag) nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG nur einmal gewährt und gesellschafterbezogen aufgeteilt wird. Dies wird überzeugend begründet und von der ...