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BGH 12.03.2007 II ZR 302/05, NWB 26/2007 S. 202

Gesellschaftsrecht | Keine Differenzhaftung bei Überbewertung der übertragenden AG

Bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften im Wege der Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) mit Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft (§ 69 UmwG) trifft die Aktionäre der beteiligten Rechtsträger im Fall einer Überbewertung des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers grundsätzlich keine (verschuldensunabhängige) Differenzhaftung ( NWB UAAAC-46339).