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BGH 19.03.2007 II ZB 19/06, NWB 26/2007 S. 202

Gesellschaftsrecht | Eintragung der Begriffe „Einzelvertretungsbefugnis” bzw. „Alleinvertretungsbefugnis” im Handelsregister

Sind bei einer GmbH kraft Satzungsregelung einzelne von mehreren Geschäftsführern allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt, darf der Registerrichter für die Eintragung dieser Form der Vertretung in das Handelsregister – unabhängig vom Wortlaut der Anmeldung – die Begriffe „Alleinvertretungsbefugnis” und „Einzelvertretungsbefugnis” wegen ihres in diesem Zusammenhang übereinstimmenden Bedeutungsgehalts synonym verwenden ( NWB WAAAC-46334).