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Mietrecht | Nichtzahlung der Kaution bei gewerblicher Miete
Der Mieter von Geschäftsräumen hat i. d. R. kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution. Ob allein die Nichtzahlung der Kaution den Vermieter bereits vor Übergabe des Mietobjekts zur fristlosen Kündigung (§ 543 Abs. 1 BGB) berechtigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. – Anmerkung: Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass eine fristlose Kündigung auch schon vor Übergabe der Mietsache möglich ist, wenn das Sicherungsbedürfnis des Vermieters durch das Verhalten des Mieters berührt werde, also vertragswidriges Verhalten des Mieters den Zugriff auf die Sicherheit rechtfertigen würde ( NWB YAAAC-43481).