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Versicherungsrecht | Keine Hinweispflicht des Versicherers auf geplante Steuergesetzänderungen
Ein Versicherer ist – abgesehen von seiner zutreffenden Beratung anlässlich des Vertragsabschlusses während der Laufzeit des Versicherungsvertrags – grundsätzlich nicht verpflichtet, den Versicherungsnehmer auf (bevorstehende) Änderungen im Steuer- oder Sozialabgabenrecht hinsichtlich einer demnächst fällig werdenden Versicherungsleistung hinzuweisen (, VersR 2007 S. 631).