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StuB Nr. 9 vom Seite 343

Die neue Abgeltungssteuer nach dem Unternehmensteuerreformgesetz

von Dr. rer. pol. Christian Ravenstein, Hannover
Kernfragen
  • Welche Einkünfte werden der neuen Abgeltungssteuer unterworfen?

  • Mit welchem Verfahren wird die Abgeltungssteuer erhoben?

  • Wie soll die Kirchensteuer auf die pauschale Abgeltungssteuer erhoben werden?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes am verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf sieht erhebliche Änderungen bei der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte vor. Die in Aussicht stehenden Änderungen werden in diesem Beitrag vorgestellt.

I. Einleitung

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung vereinbart. Der entsprechende Referentenentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes liegt seit dem vor. Am 14.3. hat das Kabinett diesem Entwurf im Wesentlichen zugestimmt. Der Kabinettsentwurf sieht vor, alle ab dem dem Privatvermögen zufließenden Kapitaleinkünfte mit einer Abgeltungssteuer zu belegen. Der Steuersatz soll 25 % betragen. Voraussichtlich soll die Unternehmensteuerreform am in dritter Lesung verabschiedet werden.

Mit dem Gesetzentwurf werden Einkommensquellen, die bisher steuerlich unterschiedlich geregelt wur...