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BBB Nr. 3 vom Seite 94

„Haftungsfalle” Pensionszusage

So erfüllen Sie Ihre Pflichten bei der Altersvorsorgeberatung

von Ralf E. Geiling, Neuss

Bei der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Unternehmen Ihres Mandanten sowie bei bestehenden Betriebsrentenverträgen besteht für Sie als Steuerberater zumeist sowohl eine Kontroll- als auch eine Hinweispflicht. Vorsicht ist geboten, wenn Sie beispielsweise ein Mandant in Begleitung eines (befreundeten) Finanzvermittlers konsultiert, um sich bei der Einrichtung einer bAV für sein Unternehmen beraten zu lassen. Da der Vermittler die Interessen seiner Versicherungsgesellschaft vertritt und daher i. d. R. nicht neutral sein kann, sollten Sie das Angebot genauestens prüfen, um der „Haftungsfalle” Pensionszusage zu entgehen.

I. Prüfungs- und Beratungspflichten

In der Praxis besteht die Gefahr, dass rechtliche Aussagen sowie fertige Formularmuster eines Finanzproduktgebers häufig ungeprüft vom Steuerberater übernommen werden. So vertreten viele Versicherungsgesellschaften seit Jahren gegenüber der Unternehmerschaft und insbesondere dem steuerlichen Berater die Meinung, dass das sog. Verpfändungsmodell im Fall der Insolvenz eine ausreichende Absicherung der bAV darstellt. Dieser Aussage sollten Sie als unabhängiger Berater nicht ohne krit...