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NWB-BB Nr. 1 vom Seite 7

Gezillmerte Tarife in der bAV weiterhin wirksam

BAG weist Klage eines Arbeitnehmers ab

von RAin Betriebsw. (Dipl. VWA) Claudia Fritz, Pforzheim

Pensionskassen führen betriebliche Altersversorgung überwiegend mit „gezillmerten” Versicherungstarifen durch. Bei diesen Versicherungsverträgen wirkt sich eine vorzeitige Beendigung in den ersten Jahren besonders negativ aus. Ein Arbeitnehmer wollte deshalb von seinem Arbeitgeber sein für die bAV umgewandeltes Entgelt wieder zurück. Er unterlag vor dem BAG – eine erfreuliche Entscheidung für die Arbeitgeber unter Ihren Mandanten, die Entgeltumwandlung durchführen.

I. Hintergrund

Bei der Zillmerung werden die ersten Beiträge zur Versorgung mit Abschlussaufwand, wie z. B. Einmalbeträge für Vermittlungsprovision und Einrichtungskosten, verrechnet. Bis 2007 wurden diese Kosten einem Versicherungsvertrag in einem Betrag belastet, so dass sich ein negatives Deckungskapital ergab. Der Sparanteil der Beiträge der ersten Versicherungsjahre wurde zunächst zur Tilgung dieses Negativbetrags verwendet. Dies hatte zur Folge, dass sich erst in den Folgejahren ein Guthaben bei der Versicherung aufbaute. Bei einer vorzeitigen Auflösung oder Beitragsfreistellung der Versicherung stand daher – je nach Zeitpunkt der Vertragsänderung – entweder kein Deckungskapital oder n...