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StuB Nr. 3 vom Seite 87

Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens nach dem SEStEG

Prof. Dr. Hans Ott
Kernfragen
  • Gibt es Ausnahmen von der letztmaligen Ermittlung des KSt-Guthabens zum ?

  • Wie ist der Anspruch auf die unverzinslichen Ratenzahlungen bilanziell zu behandeln?

  • Wie ist die Neuregelung zu beurteilen?

Mit dem „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)” vom wurde u. a. die ausschüttungsabhängige und gem. § 37 Abs. 2 und Abs. 2a KStG zweifach begrenzte Regelung zur KSt-Minderung durch eine ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens über einen Zeitraum von zehn Jahren ersetzt. Der Neuregelung wurde bereits in kürzester Zeit eine große Aufmerksamkeit zuteil, da das jeweils vorhandene KSt-Guthaben in Höhe des abgezinsten Barwerts der Ratenzahlungen bereits im Jahresabschluss für das Jahr 2006 zu aktivieren ist, womit sich – Berichten in der Wirtschaftspresse zufolge – bundesweit steuerfreie Milliardenerträge ergeben . Die Neuregelung zur ratierlichen Auszahlung des KSt-Guthabens, die in der endgültigen Fassung noch Änderungen gegenüber dem zunächst vorgelegten Regierungsentwurf aufweist, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.

I. Letztmali...