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StuB Nr. 3 vom Seite 86

Partnerschaftstreffen keine Betriebsveranstaltung: Anwendbarkeit von § 37b EStG möglich

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert

Der Begriff der Betriebsveranstaltung soll nach Auffassung des , EFG 2006 S. 1759, Rev. eingelegt, BFH-Az.: VI R 22/06) restriktiv ausgelegt werden.

Von einer Betriebsveranstaltung ist nur dann zu sprechen, wenn die Teilnahme allen Arbeitnehmern eines Betriebs oder einer Abteilung offen steht. Bei der Leitungsebene eines Unternehmens handelt es sich nicht um eine solche Abteilung.

Im Urteilsfall veranstaltete eine Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit sämtlichen Partnern der Gesellschaft ein sog. Partnerschaftstreffen. Anlässlich der Tagung fanden Abendveranstaltungen statt, zu denen auch die Ehegatten geladen waren. Der hieraus resultierende geldwerte Vorteil löst Arbeitslohn aus, der nicht mit 25 % pauschal versteuert werden kann. Es bleibt momentan abzuwarten, ob sich der BFH dieser Sichtweise anschließen wird.

Praxishinweis

Bei solchen Sachzuwendungen dürfte – wenn der Begriff der „Betriebsveranstaltung” zu verneinen wäre und folglich eine Pauschalierung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG ausscheiden würde – zumindest seit 2007 die Pauschalierung nach § 37b EStG mit einem Steuersatz von 30 % möglich sein.