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Änderungen des Umsatzsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2007
§ 13b Abs. 3 UStG schließt bestimmte Umsätze von der Umkehr der Steuerschuldnerschaft aus. Durch das JStG 2007 wird der Katalog des § 13b Abs. 3 UStG um folgende Umsätze erweitert: Die Einräumung der Eintrittsberechtigung für Messen, Ausstellungen und Kongresse im Inland und die sonstigen Leistungen einer Durchführungsgesellschaft in Verbindung mit einer Messe bzw. Ausstellung an im Ausland ansässige Unternehmer.
Durch Änderung des § 15 Abs. 1a UStG wird der Vorsteuerabzug für angemessene Bewirtungsaufwendungen, aufgrund formeller Mängel ertragsteuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen sowie für Umzugskosten zugelassen.
Die zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist für Anmeldungszeiträume, die nach dem beginnen, auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Eine Abgabe in Papierform wird nur gestattet, sofern dies auch für die Umsatzsteuervoranmeldungen zugelassen wurde.
Das Jahressteuergesetz sieht eine Reihe von umsatzsteuerlichen Änderungen vor. Auf diese wird nachfolgend eingegangen.
I. Vorbemerkungen
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) wurden im Jahre 2006 bereits mehrfach wie folgt geändert :
Aufhebung der Steuerbefreiung f...