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Zu den Erfordernissen an die zwangsweise Auflösung eines für einen Aufwandszuschuss gebildeten Rechnungsabgrenzungspostens
Gem. nrkr. NWB PAAAB-88164 (BFH-Az.: IV R 26/06, EFG 2006 S. 1408) ist ein für einen Aufwandszuschuss gebildeter RAP nur in dem Umfang aufzulösen, wie sich die mit Erhalt des Zuschusses eingegangene bewertbare Verpflichtung gegenüber dem Zuschussgeber vermindert (Bezug: § 4 Abs. 1, Abs. 4, § 5 Abs. 5 Nr. 2).
Praxishinweise: (1) Die bilanzierende Klägerin hatte drei Investitionsdarlehen mit einer Laufzeit von jeweils 20 Jahren aufgenommen. Hierfür erhielt sie von der Landwirtschaftskammer (LWK) einen sog. abgezinsten Zinszuschuss, der die Zinsaufwendungen der Klägerin mindern sollte. Etwaige Sondertilgungen sollten nach den Zuschussbedingungen der LWK unschädlich sein und keine Rückforderung auslösen. Ein Jahr nach der Darlehensaufnahme löste die Kläg...