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StuB 2/2007 S. 76

GmbH-Beteiligung als Betriebsvermögen eines Freiberuflers

(1) Die Beteiligung an einer Bauträger-GmbH und die damit verbundene Übernahme von Bürgschaften sind gem. rkr. NWB EAAAB-84595 (EFG 2006 S. 1326) der freiberuflichen Tätigkeit eines RA wesensfremd und haben eigenes wirtschaftliches Gewicht, wenn die damit verbundenen Risiken außer Verhältnis zum zu erwartenden Mandatsnutzen stehen (kein notwendiges Betriebsvermögen). (2) Eine GmbH-Beteiligung und Bürgschaftsverbindlichkeiten können jedenfalls dann nicht mehr dem gewillkürten Betriebsvermögen eines freiberuflichen RA zugeordnet werden, wenn die GmbH bereits Insolvenz angemeldet hat (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 3 EStG).