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Zur Bildung gewillkürten Betriebsvermögens
Die Widmung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen setzt gem. nrkr. NWB TAAAC-05530 (BFH-Az.: X B 138/06, EFG 2006 S. 1652) seine objektive Eignung voraus, den Betrieb zu fördern und ihm zu dienen. Diese Eignung kann bei einem zu fremden Wohnzwecken vermieteten Grundstück grundsätzlich vorliegen. Sie fehlt jedoch, wenn das Grundstück zu fast 100 % fremdfinanziert ist und die Fremdkapitalzinsen höher sind als die Mieterträge. Dass das Grundstück in Zukunft einmal Gewinn bringend sein wird, kann einen betrieblichen Förderungszusammenhang nicht begründen; maßgebend sind die Umstände im Zeitpunkt der Einlage (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 EStG; § 344 Abs. 1 HGB).
Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.) betrieb eine Unternehmensberatung. Er hatte im Übrigen mehrere Eigentumswohnu...