Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vom Arbeitgeber ohne Rechtsgrund geleistete Zahlungen als Arbeitslohn
Anmerkung zum
Nach Auffassung des BFH ist Arbeitslohn auch insoweit anzunehmen, als der Arbeitgeber ohne Rechtsgrund zahlt und insoweit von einer Überzahlung auszugehen ist. Der Umstand, dass überzahlter Arbeitslohn zurückzuzahlen ist, darf erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung berücksichtigt werden.
BFH ▶ Urteil v. - VI R 19/03 NWB RAAAB-88804. Rechtsgrundlage ▶ § 11, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Vorinstanz ▶ NWB HAAAB-12344.
I. Sachverhalt
Der Kläger erzielte bis November 1996 als Sozialarbeiter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aufgrund von Arbeitsunfähigkeit erhielt er ab November 1995 Krankenbezüge im Rahmen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gem. § 71 BAT. Rückwirkend bezog er ab Juli 1995 Berufsunfähigkeitsrente und ab Dezember 1996 Erwerbsunfähigkeitsrente. Die vom Arbeitgeber in der Zeit von Mitte Dezember 1995 bis Ende März 1997 geleisteten Krankenbezüge beliefen sich auf 23 617 DM. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vom März 1997 vor dem Arbeitsgericht vereinbarte der Kläger mit dem Arbeitgeber die Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge in Höhe von 7 428 DM. Von der Rückforder...