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OVG NRW 01.09.2005 14 E 650/04, NWB 21/2006 S. 168

Steuerberatung | Kosten eines Steuerberaters im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Das Verfahren auf Anerkennung von Wohnraum als steuerbegünstigt gemäß § 82 II. WoBauG ist keine Abgabenangelegenheit i. S. der § 67 Abs. 1 Satz 5 und § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO. Wird ein Steuerberater in einem solchen Verfahren als Bevollmächtigter tätig, so verstößt er gegen das Rechtsberatungsgesetz. Kosten eines Steuerberaters für die verwaltungsgerichtliche Vertretung sind demgemäß nicht erstattungsfähig (OVG NRW, Beschluss v. 1. 9. 2005 - 14 E 650/04, NWVBl 2006 S. 191).