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OLG Düsseldorf 04.05.2006 I-10 U 174/05, NWB 21/2006 S. 168

Mietrecht | Fristen für Schönheitsreparaturen bei gewerblicher Miete

Für Mietverträge über Wohnraum ist höchstrichterlich entschieden, dass eine Klausel, die den Mieter ungeachtet des konkreten Zustands der Mietsache in vertraglich festgelegten Zeiträumen zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist. Bei Mietverträgen über Gewerberäume wurde dies bislang anders gesehen. Dem ist der 10. Zivilsenat des OLG Düsseldorf nun entgegengetreten. Danach ist bei der Frage der Renovierungspflicht die Schutzbedürftigkeit des gewerblichen Mieters mit der des Wohnraummieters vergleichbar ( I-10 U 174/05, nrkr.).