Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 03.05.2006 4 AZR 795/05, NWB 21/2006 S. 168

Tarifvertragsrecht | Unwirksame Teilkündigung eines Firmentarifvertrags

Ein Tarifvertrag ist regelmäßig nur als Ganzes kündbar, es sei denn die Teilkündigung ist darin ausdrücklich zugelassen. Ob eine Teilkündigung ohne eine solche Bestimmung aus dem Regelungszusammenhang des Tarifvertrags begründbar ist, bleibt offen (). Im entschiedenen Fall hatte das keinem Arbeitgeberverband angehörige Unternehmen mit der IG Medien einen Firmentarifvertrag abgeschlossen, der auf insgesamt 16 verschiedene Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung verwies, und diese lediglich „hinsichtlich des für den Bereich der kaufmännischen Angestellten in Zeitungsverlagen” geltenden Teils gekündigt.