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NWB Nr. 16 vom Seite 1329 Fach 5 Seite 1581

Gewerbesteuererklärung 2005

Dr. Walter Kratzer

Erfreulicherweise hat sich die materielle Rechtslage des GewStG vom Erhebungszeitraum 2004 zum Erhebungszeitraum 2005 nicht geändert. Die letzten Änderungen des GewStG sind in dem Beitrag „Gewerbesteuererklärung 2004” in dargestellt, die auch für den Erhebungszeitraum 2005 unverändert gelten. Zur Erleichterung der praktischen Arbeit bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2005 knüpft die nachfolgende Darstellung an das amtliche Erklärungsformular 2005 (GewSt 1 A) und die dortige Zeilengestaltung an. Die Gewerbesteuererklärung 2005 ist für das maschinelle Verfahren ausgelegt, so dass eine Summenermittlung nicht erforderlich ist. Zur Ermittlung der Zahllast und zur späteren Kontrolle des maschinellen Ergebnisses ist jedoch eine Selbstberechnung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags und der zu zahlenden Gewerbesteuer zweckmäßig. Ein entsprechendes Selbstberechnungsmuster ist in abgedruckt. Wenn sich ein negativer Gewerbeertrag ergibt, dienen die Angaben in der Erklärung auch zur gesonderten Feststellung eines vortragsfähigen Verlusts nach § 10a GewStG. In Zerlegungsfällen ist zusätzlich zur Gewerbesteuererklärung eine eigene Zerlegungserklärung (Formular GewSt 1 D...