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NWB Nr. 16 vom Seite 1351 Fach 7 Seite 6681

Umsatzsteuererklärung 2005

Heinz Hünnekens

Die materiellen Rechtsänderungen, die erstmals im Besteuerungszeitraum 2005 zu beachten sind, beruhen im Wesentlichen auf dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz. Hervorzuheben ist insbesondere die Neufassung der Berichtigungsvorschrift des § 15a UStG, die sich auch in den Erklärungsvordrucken 2005 niedergeschlagen hat. Einige beabsichtigte Änderungen des UStG sind an dem vorzeitigen Ende der 15. Legislaturperiode gescheitert, so dass die Steuerfestsetzung 2005 uneingeschränkt auf der Grundlage des UStG 2005 und der UStDV 2005 vorzunehmen ist. Erneut haben EuGH und BFH auch in 2005 mit zahlreichen Entscheidungen zur Rechtspflege beigetragen. In dem nachfolgenden Beitrag werden neben allgemeinen Erläuterungen weiterführende Hinweise auf neue Urteile und Verwaltungsanweisungen gegeben, so weit sie für die Steuerfestsetzung 2005 von Bedeutung sind. Informationen zu den einzelnen Zeilen der Erklärungsvordrucke 2005 finden sich wie in den Vorjahren in der amtlichen Anleitung USt 2 E und auf der Rückseite der Anlage UN.

I. Erklärungspflichtiger Personenkreis

1. Unternehmer i. S. von § 2 UStG

Steuersubjekt bei der Umsatzsteuer ist der Unternehmer. Daher hat grundsätzlich nur jemand, der die Merkmale eine...