Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 16 vom Seite 1313 Fach 4 Seite 5089

Körperschaftsteuererklärung 2005

Bernd Brimmer

Bei der Körperschaftsteuererklärung 2005 sind – erstmalig seit Jahren – keine neuen Änderungsgesetze zu berücksichtigen. Gleichwohl ergeben sich aus Gesetzesänderungen früherer Jahre Auswirkungen auf 2005 (z. B. Ablauf des sog. Moratoriums). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die für die Körperschaftsteuererklärung 2005 wesentlichen Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen. Schwerpunkte der Erläuterungen sind vor allem die Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art, Fragen der Gemeinnützigkeit, das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung und die Organschaft.

I. Allgemeine Hinweise zur Veranlagung

1. Erklärungsfrist

Die nach § 31 KStG abzugebenden Erklärungen zur Körperschaftsteuer für das Jahr 2005 einschließlich der Erklärungen zu den Feststellungen nach den §§ 27, 28, 37 und 38 KStG, die Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer sind nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen v. - S 0320, BStBl 2006 I S. 234, grundsätzlich bis zum beim Finanzamt abzugeben. Für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft...