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BGH 23.01.2006 II ZR 126/04, BBV 4/2006 S. 108

Keine unbegrenzte Nachschusspflicht bei Publikumsgesellschaften

Der BGH hat in zwei Entscheidungen bestätigt, dass nachträgliche Beitragserhöhungen (sog. „Nachschüsse”) auch in einer Publikumspersonengesellschaft nicht ohne weiteres durch die Mehrheit beschlossen werden können. Vielmehr bedarf es hierzu einer im Voraus vereinbarten Grenze (vgl. bereits NWB CAAAB-80355).

Klägerin in den kürzlich entschiedenen Fällen war jeweils eine Publikumsgesellschaft in Form einer BGB-Gesellschaft, deren Zweck die Errichtung und Bewirtschaftung einer Immobilie ist. Nachschusspflichten müssen im Gesellschaftsvertrag mit der erforderlichen Deutlichkeit niedergelegt werden, damit jeder einer Personengesellschaft Beitretende im Vorfeld zweifelsfrei erkennen kann, welche Beitra...