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BGH 13.02.2006 II ZR 392/03, BBV 4/2006 S. 108

Zulässigkeit eines „Nullausgleichs” für außenstehende Aktionäre

Nach einem Urteil des BGH kann es zulässig sein, dass der einem Gewinnabführungsvertrag zustimmende Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft den Ausgleich für außenstehende Aktionäre auf null Euro festsetzt.

Ein Gewinnabführungsvertrag, durch den sich eine Aktiengesellschaft zur Abführung ihres gesamten Gewinns an ein anderes Unternehmen verpflichtet, führt normalerweise dazu, dass die Gesellschaft keinen Bilanzgewinn mehr ausweisen kann und deshalb eine Dividende der außenstehenden Aktionäre entfällt. Nach dem Aktiengesetz muss daher ein Gewinnabführungsvertrag einen „angemessenen Ausgleich” für die außenstehenden Aktionäre durch jährliche Zahlung zumindest desjenigen Betrags vorsehen, der ohne den Unternehmensvertrag als Gewinnanteil (Dividende) auf die einzelne Aktie verteilt werden k...