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Aktienrecht | Erfolgsbeteiligung von Arbeitnehmern bei der Ausgabe von Gratisaktien
§ 216 Abs. 3 AktG passt den wirtschaftlichen Inhalt von Erfolgsbeteiligungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern rechnerisch an, wenn die Vereinbarung auf die Gewinnausschüttung der Gesellschaft, den Nennbetrag oder Wert ihrer Aktien oder ihres Grundkapitals oder auf sonstige Kapital- und Gewinnverhältnisse Bezug nimmt. Wird das Grundkapital einer AG bei gleichzeitiger Ausgabe von Gratisaktien an die Aktionäre aus Eigenmitteln erhöht und dadurch die auf eine Aktie entfallende Dividende vermindert, kann ein Arbeitnehmer, dessen Erfolgsbeteiligung an die Höhe der Dividende pro Aktie anknüpft, einen Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung haben ().