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LG München 09.03.2006 12 O 12679/05, NWB 14/2006 S. 114

Datenschutz | Anforderungen an die Einwilligung in Datenverarbeitung bei Teilnahme an einem Kundenkartensystem

Eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in einem Antragsformular (hier: für die Teilnahme an einem Kundenkartensystem mit Bonusgewährung) ist nach § 4a BDSG nur wirksam, wenn die Einwilligungserklärung graphisch so hervorgehoben und von anderen Inhalten abgegrenzt wird, dass die Aufmerksamkeit des Leser hierauf gelenkt wird. Das Erfordernis der freien Entscheidung des Betroffenen bezüglich der Einwilligung wird verletzt, wenn der Verwender die Einwilligungsklausel optisch so gestaltet, dass sie vom Betroffenen (leicht) überlesen werden kann. Der Betroffene muss bei Kenntnisnahme vom Inhalt der Klausel die Freiheit haben, sich gegen die Verwendung seiner Daten auszusprechen; daran fehlt es, wenn dem Kunden die Wahlmöglichkeit nicht bekannt ist. Durch die W...