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BGH 14.12.2005 IX ZB 198/04, NWB 14/2006 S. 114

Prozessrecht | Fristberechnung bei Berufungsbegründungsverlängerungsgesuchen

Wird die Frist zur Begründung der Berufung oder Revision um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags ( gegen OLG Rostock, MDR 2004 S. 351).