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Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der EDV-Buchführung
Aktuelle Entwicklungen in Zusammenhang mit der digitalen Außenprüfung
Ein Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) erfüllt werden. Dies bedeutet z. B., dass die steuerlich relevanten Daten gut strukturiert und mittels eines umfassenden Berechtigungskonzepts getrennt und sicher aufbewahrt werden müssen. Eine ausführliche, nachvollziehbare und aktuelle Dokumentation der Verfahrensabläufe und der eingesetzten Systeme ist unverzichtbar. Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und zeigt Lösungsansätze zu häufig wiederkehrenden Problemen auf. S. 186
I. Einführung
Seit Einführung des Datenzugriffsrechts für die Finanzverwaltung haben sich zahlreiche Probleme und Zweifelsfragen ergeben, die weniger auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU NWB UAAAA-79867) zurückzuführen sind, sondern vielmehr mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bzw. mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS NWB HAAAA-77174) in Zusammenhang stehen. Nicht selten werden formelle Fehler der Buchführung erst nach Jahren bei einer Betriebsp...