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NWB Nr. 2 vom Seite 85

Energiepass für Immobilien ab 2006

Bei Autos ist der Benzinverbrauch oft wesentlich für die Kaufentscheidung. Der Energieverbrauch einer Immobilie hingegen ist den meisten Käufern oder Mietern unbekannt. Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll sich dies mit dem ändern. Ab dann soll in der gesamten Europäischen Union die Vorlage eines Energiepasses bei Verkauf wie auch Vermietung einer Immobilie verpflichtend sein.

Immobilieninteressenten fragen immer öfter nach dem neuen Dokument. Doch in Deutschland fehlt es bislang an den erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Deshalb ist mit einer verbindlichen Einführung des Energiepasses in Deutschland erst in einigen Monaten zu rechnen. Zudem sind großzügige Übergangsfristen vorgesehen.

Nach der geplanten Regelung müssen private wie auch öffentliche Hauseigentümer künftig bei Verkauf oder Vermietung einer gebrauchten Immobilie einen Energiepass vorlegen. Für neu errichtete Immobilien ist ein solcher Energiepass bereits seit dem Jahr 2002 vorgeschrieben. Der Energiepass wird von qualifizierten Baufachleuten erstellt und ist maximal zehn Jahre gültig. Dieser gibt den Energieverbrauch eines Gebäudes pro Quadratmeter an und bewertet diesen. Die Bewertung reicht von der Ka...