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NWB direkt Nr. 2 vom Seite 10

Freibetrag bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht

Nicht verfassungswidrig, aber möglicherweise EU-rechtswidrig

Sabine Gregier

Unterliegt ein Erwerb von Todes wegen der unbeschränkten deutschen Erbschaftsteuerpflicht, weil beim Erblasser und/oder Erben die Inländereigenschaft gegeben ist, sieht das ErbStG persönliche Freibeträge zwischen 5 200 € und 307 000 € vor. Diese richten sich nach den Steuerklassen. Bei der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird eine solche Unterscheidung nicht vorgenommen: Es wird vielmehr ein einheitlicher Freibetrag von nur 1 100 € gewährt. Das FG Berlin hatte in einer Entscheidung aus September 2003 in der unterschiedlichen Behandlung von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen keine unzulässige Diskriminierung angenommen. Der BFH hat dies in seiner Revisionsentscheidung jedoch differenzierter gesehen.

Ausgangslage

Die Klägerin ist Miterbin nach ihrem Ehemann geworden. Die Eheleute lebten als deutsche Staatsangehörige bereits für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren vor dem Tod des Ehemannes in Österreich und hatten in Deutschland weder einen weiteren Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. In den Nachlass fiel auch in Deutschland belegenes Immobilienvermögen. Das deutsche Finanzamt berücksichtigte bei der Klägerin im Rahmen der Erbschaf...