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NWB Nr. 52 vom Seite 4479 Fach 6 Seite 4659

Kurzzeitig beschäftigte Personen

Erläuterung des Arbeitnehmerbegriffs am Beispiel eines kurzzeitig beschäftigten Reiseleiters

Matthias Leutke und Jesko Köhncke

Das FG Hamburg hat mit rechtskräftigem Urteil v. - II 402/03 NWB RAAAB-62222 entschieden, dass kurzzeitig beschäftigte Reiseleiter im Sinne des Steuerrechts Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen können, wenn ihnen ein Gestaltungsspielraum bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eingeräumt und von ihnen ein gewisses Vergütungsrisiko übernommen wird.

I. Der Arbeitnehmerbegriff

Die Arbeitnehmereigenschaft spielt sowohl im Lohnsteuer- als auch im Sozialversicherungsrecht eine zentrale Rolle. Die steuerliche Definition des Arbeitnehmers ist mit dem im Sozialversicherungsrecht geltenden Begriff eines abhängig Beschäftigten nicht unbedingt deckungsgleich. Gleichwohl kommen das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht – mit einigen Ausnahmen in Einzelfällen – im Regelfall zu denselben Ergebnissen. Ein Automatismus für die Arbeitnehmerstellung besteht indes zwischen Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht nicht. Die für die Abgrenzung maßgeblichen Kriterien/Merkmale unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet.

In der Praxis ist es oft schwierig, die nur in Teilbereichen gesetzlich definierte Arbeitnehmereigenschaft von einer selbständig ausgeübten Tätigkeit abzugrenzen. Die Rechtsprechung ist bemüht, der ...