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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 438

Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Josef Schneider, Edenkoben

I. Vorbemerkungen

Die ertragsteuerrechtliche Behandlung der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen zwischen Angehörigen führt in der Praxis immer wieder zu Problemen. Der Beitrag will durch zahlreiche Abbildungen die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und die entsprechenden Lösungswege dazu aufzeigen. Eingearbeitet ist das aktuelle zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen.

II. Allgemeiner Überblick

Im Rahmen von vorweggenommenen Erbfolgeregelungen vereinbarte Renten und dauernde Lasten sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar (Leibrenten mit dem Ertragsanteil, dauernde Lasten sofort in voller Höhe), wenn es sich um Versorgungsleistungen handelt. Handelt es sich dagegen nicht um Versorgungsleistungen, so sind die Zahlungen grds. als Gegenleistung zu werten. Unbeachtlich für diese Einordnung ist dabei, ob es sich um voll- oder teilentgeltliche Rechtsgeschäfte handelt. Renten und dauernde Lasten, die als Gegenleistung für die Übertragung von Vermögen einzustufen sind, werden im Ergebnis wie Kaufpreisraten beh...