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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 471

Aufgabe aus der Abgabenordnung

von Bernhard Suck, Regierungsdirektor, Gotha

Teil 1

I. Sachverhalt

Am Stammkapital der Uhren & Schmuck GmbH (US-GmbH) mit Geschäftsleitung und Sitz in Kassel ist seit Jahren der ledige Alfons Reich (AR) zu 100 % beteiligt. AR ist außerdem alleiniger Geschäftsführer der US-GmbH.

Für das Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr 2003 hatte AR fristgerecht eine von ihm unterschriebene Körperschaftsteuererklärung für die US-GmbH eingereicht, in der keine Angaben über verdeckte Gewinnausschüttungen enthalten sind. Das zuständige Finanzamt hatte bei Durchführung der Körperschaftsteuerveranlagung 2003 der US-GmbH die Angaben des AR zugrunde gelegt und den Körperschaftsteuerbescheid 2003 am zur Post gegeben. Der endgültige, inzwischen unanfechtbare Bescheid weist ein zu versteuerndes Einkommen i. H. von 1 000 000 € sowie eine tarifliche = festzusetzende Körperschaftsteuer i. H. von 265 000 € aus.

In der Zeit vom 12. 7. bis zum findet bei der US-GmbH eine Außenprüfung statt, welche sich nach der rechtsfehlerfreien Prüfungsanordnung auch auf die Körperschaftsteuer 2003 erstreckt.

Dabei stellt der Außenprüfer Folgendes fest:

1. Das an AR gezahlte und als Aufwand verbuchte Gehalt s...