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Einkommen-/Lohnsteuer | Zeitpunkt der Leistung von Beiträgen für eine Direktversicherung
Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt (Bezug: § 40b Abs. 1 und Abs. 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV).▶NWB FAAAB-58961
▶Praxishinweise: Durch die Zahlungsanweisung für die Bank verliert der Arbeitgeber die wirtschaftliche Verfügungsmacht und in diesem Verlust ist der Abfluss zu sehen. Auf die Abbuchung der Bank mit entsprechender Wertstellung ist nicht abzustellen. Ein Abfluss wäre nur dann zu verneinen, wenn im Zeitpunkt der Zahlungsanweisung keine entsprechende Deckung vorhanden ist.